Unter Umständen erhalten Unternehmen nun mehr Zeit für die SEPA-Umstellung. Die EU-Kommission spricht von einer Fristverlängerung bis August 2014.
Was ist zu tun? Computersysteme der Firmen müssen auf SEPA umgestellt werden und die Bankverbindungen der Kunden neu erfasst.
Bei der Bundesbank muss das Unternehmen eine sogenannte Gläubiger-ID besorgen. Mit dieser Nummer ist sie als Gläubiger im Zahlungsverkehr eindeutig zu identifizieren. Für neue Einzugsermächtigungen werden dann entsprechende neue SEPA-Mandate benötigt.
Lesen Sie auch: „SEPA Umstieg. Infos für Unternehmen“ von Di. 29. Oktober 2013.
http://bankscore.de/aktuelle-meldungen/sepa-umstieg-infos-fuer-unternehmen.html
Beinhaltet Link zu Bundesbank (Antragsformular, sowie Anleitung)
Quelle: Süddeutsche Zeitung, Samstag/Sonntag, 11./12. Januar, 2014
13. März 2014 at 12:27
Vielen ist gar nicht bewusst, wieviel Zeit eine solche Umstellung in Anspruch nimmt, daher hätte und sollte jeder so früh wie möglich damit beginnen, sich auf SEPA einzustellen. Nur auf diese Weise kann gewährleistet sein, dass am dem 1. August alles einwandfrei funktioniert.