Mit dem „Aktionsplan für mehr Verbraucherschutz im Finanzmarkt“ von Justizminister Heiko Maas und Finanzminister Wolfgang Schäuble sollen Privatanleger in Zukunft besser vor Investments am Grauen Kapitalmarkt geschützt werden. Aber worauf sollen Kunden im Beratungsgespräch achten? Das Handelsblatt hat ein paar Tipps:
Das Ticket am Fahrscheinautomaten oder ein „Coffee to go“ am Kiosk, alles mit Karte oder Smartphone kontaktlos und im Vorbeigehen bezahlt. Die „smarte“ Technik gibt es längst und wird in Deutschland vorangetrieben.
Über manipulierte Handy-Apps spionieren Kriminelle unbemerkt fremde Smartphones aus. Besonders Onlinebanking mit Hilfe von mTan ist Ziel betrügerischer Attacken. So habe sich die Zahl der Smartphone-Angriffe im ersten Quartal 2014 fast versechsfacht, so Christian Funk von Kaspersky im neuen SPIEGEL.
Banken dürfen zusätzlich zu den Kreditzinsen keine Bearbeitungsgebühren verlangen, so hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Produktinformationen zu einem Wertpapier müssen eindeutig und ausgewogen sein. Demzufolge dürfen Banken nicht einseitig Vorteile von risikobehaftete Kapitalanlagen hervorheben und damit die Risiken der Geldanlage verharmlosen. So folgt das OLG Nürnberg der Argumentation einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Umweltbank.
Commerzbank-Chef Blessing hat eine gesetzliche Dispo-Nutzungsbremse von der Politik gefordert. Eine automatische Warnung per SMS oder E-Mail ist im Gespräch, sollte der Bankkunde längere Zeit sein Konto überziehen. Dafür sollen Geldinstitute laut Koalitionsvertag der Bundesregierung verpflichtet werden, Kunden günstigere Alternativen anzubieten.
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