Im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerflucht haben sich die EU und die Schweiz auf den Austausch von Bankdaten geeinigt. Jeder EU-Staat und das Alpenland übermitteln demnach jährlich gegenseitig Daten zu jenen Steuerpflichtigen, die ein Konto im jeweils anderen Land haben.
Ausgetausch werden: Namen, Adressen, Steuernummern und Geburtstage sowie Informationen zu Finanzen und Kontostand. Die Übermittlung von Bankdaten soll im Jahr 2018 beginnen.
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