Banken dürfen bei Geschäftskonten nicht grundsätzlich jede Buchung berechnen, so hat der Bundesgerichtshof entschieden. Somit hat das Gericht eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkasse Baden-Baden Gaggenau für unwirksam erklärt.
Die Klausel sah ein Entgelt „pro Buchungsposten“ vor: Das Geldinstitut erhob somit auch Gebühren für Falschbuchungen, die es selbst zu verantworten hatte. Das widerspreche dem Gesetz, so das Gericht.
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