Wenn Bankkunden für die Bewertung einer Immobilien bei einer Hausfinanzierung bezahlen müssen, wenn Erben für die Kontoauflösung des Verstorbenen zur Kasse gebeten werden oder wenn die Ein- und Auszahlung von Bargeld vom oder auf das eigene Girokonto eine Gebühr zahlen müssen, ist das nicht erlaubt.
Hören Sie über unzulässige Bankgebühren unter:
https://www.ndr.de/info/Verbotene-Bankgebuehren,audio280932.html
Dienstag, 26. April, 2016. Von Markus Plettendorff, NDR INFO Wirtschaftsredaktion
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