Ab Januar 2018 gilt die neue EU-Richtlinie namens Mifid II. Ziel ist es, Kunden vor Falschberatung und Abzocke besser zu schützen. Demnach dürfen Bankberater nur die für den Kunden geeigneten Produkte verkauft werden. Zudem müssen sämtliche Kosten übersichtlich aufgelistet werden.
Geeignetheitsprüfung
Künftig müssen telefonische Beratungsgespräche aufgezeichnet und fünf Jahre gespeichert werden. Der Kunde muss auf die Aufzeichnung des Gesprächs zu Beginn hingewiesen werden. Der Mitschnitt muss vor allem die Teile des Telefonats festhalten, in denen Risiken und Ertragschancen erläutert werden. Somit ist das erst 2010 eingeführte Beratungsprotokoll abgeschafft und durch eine sogenannte „Geeignetheitserklärung“ ersetzt. Diese wird nicht mehr gemeinsam von Berater und Kunde ausgefüllt, sondern vom Berater alleine nach dem Gespräch verfasst und verschickt.
Laut Finanztip läuft es beim Onlinebanken und Brokern etwas anders:
Hier hinterlegen Kunden im persönlichen Bereich bestimmte Angaben, unter anderem zu Vorkenntnisse und Risikotoleranz. Sollte der Sparer dann ein Wertpapier ordern, das diesen Zielen nicht entspricht, muss die Bank aktiv vor dem Geschäft warnen.
Tipps fürs Geldanlagegespräch:
Quellen:
Freitag, 5. Januar 2018. Von Sara Zinnecker
https://www.br.de/nachrichten/aenderungen-bei-bankberatung-100.html
Montag 8. Januar 2018. Von Anja Keber
Schreibe einen Kommentar