Ab dem 25. Februar 2013 wird der Magnetstreifen für Girocard-Transaktionen „abgeschaltet“.
Wegen zu guten Zinsen sollen Bausparkassen scheinbar Kunden zur Kündigung ihrer älteren Bausparverträge überreden, so ein Bericht in der Fernsehsendung ARD-Ratgeber Geld.
Künftig sollen Sparkassen-Kunden kleine Beträge bis zu 20 Euro über Ihre EC-Karte ohne PIN oder Unterschrift bezahlen können. Diese neue Form des Bezahlens läuft kontaktlos, also per Funk, ab. Die Geldkarte muss nun nicht mehr in ein Lesegerät gesteckt werden – bezahlt wird durch kurzes Ranhalten der Karte an das Gerät.
Eine Sparkasse darf ein Girokonto nicht wegen erhöhten Bearbeitungsaufwands kündigen, um so höhere Kontopreise (Kontoführungsgebühren) durchzudrücken. Ein Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom Januar 2012 ist somit rechtskräftig.
Seit 2011 müssen Banken und Sparkassen an ihren Geldautomaten vor jeder Abhebung durch Fremdkunden anzeigen, wie viel sie ihnen hierfür an Gebühren berechnen.
Ein Guthabenkonto („Jedermann-Konto“) muss – wie schon der Name sagt – ein Guthaben vorweisen und darf nicht überzogen werden. Wie jedes andere Girokonto auch kann aber auch ein Guthabenkonto von der Bank gekündigt werden.
Schon jetzt bieten einige Sparkassen und Genossenschaftsbanken ihre Wertpapierberatung wegen der hohen bürokratischen Hürden ausschließlich in ihrer Hauptstelle an.
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