Seit Juni 2012 müssen Finanzdienstleister, die geschlossene Fonds oder andere Kapitalanlagen anbieten, ihre Kunden durch ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB) über das Anlageprodukt aufklären. In kurzer und verständlicher Form soll es Kunden über Chancen und Risiken des Anlageprodukts, sowie über die Provisionen für den Vermittler informieren.
Wer seine Einkommensverhältnisse verschleiern möchte, hat meist schlechte Karten. Deutsche Behörden dürfen bei Unstimmigkeiten eine Kontenabfrage in Auftrag geben. Diese liefert jedoch nur bestimmte Informationen.
Bankkunden sollten genau prüfen, was auf ihren Konten geschieht, warnt der Berliner Kreditsachverständige Ralph Hans Brendel in einem Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung.
Bei sieben von zehn seiner Klienten, so Brendel, werden Abrechnungsfehler festgestellt.
Immer mehr Menschen bestellen online oder erledigen ihre Bankgeschäfte im Netz. Nicht nur am heimischen PC. Jeder dritte Deutsche surft beispielsweise mit einem internetfähigen Handy.
EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier und Verbraucherschutzkommissar Tonio Borg wollen jedem europäischen Bürger ein Grundrecht auf ein Bankkonto einräumen.
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