Eine Alternative zum Berater, der auf Provisionsbasis arbeitet, ist der Honoraranlageberater. Ein neues Gesetz soll nun die Honoraranlageberatung und somit auch die Verbraucher stärken.
Alle Honoraranlageberater müssen sich im Honoraranlageberater-Register bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eintragen lassen.
Hier finden Sie die Institute, die durch eine Prüfbescheinigung nachweisen, dass sie die Anforderungen an die Honorar-Anlageberatung erfüllen.
Seit dem 1. August 2014 können Bankkunden das Honoraranlageberater-Register auf der Internetseite der BaFin einsehen und sich erkundigen, welche Institute Honorar-Anlageberatung anbieten.
Link zum Honoraranlageberater-Register:
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