Im April 2015 hat der EU-Ministerrat einheitliche EU-weite Vorschriften zur Deckelung von Kreditkartengebühren beschlossen. Die Gebührenobergrenzen für Kartenzahlungen gelten für grenzübergreifende sowie inländische Zahlungen.
Für Debitkarten („EC-Karten“) gilt bei grenzüberschreitenden Vorgängen eine Begrenzung auf 0,2 % des Transaktionswerts.
Bei kleinen Zahlungen (mit „EC-Karten“) innerhalb Deutschland kann nach einer Übergangszeit von fünf Jahren auch eine feste Höchstgebühr von 0,05 € pro Zahlung erhoben werden.
Beim Gebrauch von Kreditkarten darf die Gebühr höchstens 0,3 % des Transaktionswerts betragen. Für inländische Kreditkartentransaktionen können die Mitgliedsländer auch eine geringere Obergrenze festlegen.
Quelle:
http://zap.vzbv.de/05996bb3-fe0d-475e-a38e-790019497a98/eu_newsletter_2015_09.pdf
Kapitel: Finanzdienstleistungen
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