Bausparverträge, die mehr als zehn Jahre zuteilungsreif sind und nicht dazu benutzt wurden um eine Darlehen aufzunehmen, dürfen gekündigt werden. Die Verträge als reine Sparanlage laufen zu lassen widerspreche dem Sinn und Zweck des Bausparens, so lautet das Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH). (Az. XI ZR 185/16)
Zunächst betrifft das Urteil die rund 250.000 Bausparer, deren Alt-Verträge bereits gegen ihren Willen von den Bausparkassen gekündigt wurden. Insgesamt gibt es rund 30 Millionen Bausparverträge in Deutschland.
Quellen:
Dienstag, 21. Februar 2017. Von Wolfgang Janisch
Dienstag, 21. Februar 2017. Von Carla Neuhaus
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