Einführung neuer Gebühren, Fragen zu Kreditverträge, Probleme bei der Überweisung oder Filialschließungen. Die Unzufriedenheit und der Informationsbedarf der Bankkunden ist vielfältig. Bis Ende September 2017 sind 4468 Beschwerden und Anfragen bei der Finanzaufsicht BaFin eingegangen. Ein Anstieg im Vergleich zu 2016.
Ein Grund könnte die Zinsflaute sein, denn hier brechen die Gewinne der Geldinstitute ein. Gegen steigende Entgelte, beispielsweise bei der Kontoführung, kann die Finanzaufsicht wenig unternehmen, weil es sich hier um geschäftspolitische Entscheidungen der Institute handelt. Dennoch, die Bafin kann prüfen, ob das Verfahren zur Änderung der Bedingungen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Tipps: Beschwerden bei der BaFin einreichen:
Man sollte sich zuerst an die Bank wenden und zunächst eine schriftliche Stellungnahme zu Ihrem Anliegen verlangen. Wenn die Bank nicht reagiert bzw. Sie mit der Stellungnahme nicht einverstanden sind, können Sie sich an die BaFin wenden.
Name Ihrer Bank nennen
Das Problem in eigenen Worten genau beschreiben
Unterlagen, wie Stellungnahme der Bank, sollten nur in Kopien und nicht im Orginal beigelegt werden
Kontakt:
E-Mail poststelle@bafin.de
Fax 0228 4108-1550
Post Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Beschwerdeformular im Bereich Banken
https://www.bafin.buergerservice-bund.de/bank.aspx
Beschwerdeformular speziell für den Bereich Basiskonten
https://www.bafin.buergerservice-bund.de/basiskonto.aspx
Quelle:
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenAnsprechpartner/beschwerdenansprechpartner_node.html
Münchner Merkur. Freitag 29. Dezember 2017
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