Sollte der Sparer dann ein Wertpapier ordern, das diesen Zielen nicht entspricht, muss die Bank aktiv vor dem Geschäft warnen.
Nur bei einer Anlageberatung ist die Bank dazu verpflichtet.
Verbraucher müssten sich auf die Qualität der Finanzberatung verlassen können, denn kaum ein Kunde sei in der Lage, Qualität, Leistung und Preis von komplexen Finanzdienstleistungen korrekt einzuschätzen.
Das Beratungsprotokoll bei Geldanlagen soll wieder abgeschafft werden. Künftig sollen Anlageberater ihren Kunden eine „Geeignetheitserklärung“ vorlegen.
Nach wie vor werden Verbrauchern ungeeignete und teure Finanzprodukte verkauft, weil der Verkauf dieser Produkte für Banken und Finanzvermittler lukrativ ist.
© 2019 bankscore.de — Powered by WordPress
Theme by Anders Noren — Nach oben ↑
Neue Kommentare